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   LSG Baden-Württemberg, 29.01.1993 - L 3 Ar 2016/88   

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https://dejure.org/1993,11151
LSG Baden-Württemberg, 29.01.1993 - L 3 Ar 2016/88 (https://dejure.org/1993,11151)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.1993 - L 3 Ar 2016/88 (https://dejure.org/1993,11151)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 1993 - L 3 Ar 2016/88 (https://dejure.org/1993,11151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitserlaubnis; Türkei; Arbeitnehmer; Assoziierung; Härte; Abkommen; Assoziierungsabkommen; Beschäftigung; Zugang; Rückkehr; Heimat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1993, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Wären Unterbrechungen der Beschäftigung oder der Ordnungsmäßigkeit der Beschäftigung nicht schädlich, bedürfte es der Regelung in Abs. 2 Satz 2 nicht (LSG Bremen, InfAuslR 1985, 171 (175); VGH Mannheim, InfAuslR 1995, 146 (149 m. w. N.); a. A. LSG Stuttgart, InfAuslR 1993, 190).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 13 S 1718/93

    Zur ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 - zu

    Aus der Berücksichtigung bestimmter, erworbene Ansprüche "unberührt" lassender Unterbrechungstatbestände folgt daher, daß durch alle dort nicht genannten Unterbrechungen der ordnungsgemäßen Beschäftigung die bereits erworbenen Ansprüche entfallen (vgl. Beschl. des Senats v. 11.8.1993 - 13 S 1218/93 - und VGH Bad.-Württ. Urt. v. 9.3.1994 - 11 S 175/93 - InfAuslR 1994, 214 (217) sowie Beschl. v. 13.7.1993 - 1 S 1260/93-; LSG Bremen Urt. v. 21.6.1984 InfAuslR 1985, 171 (175) unter Aufgabe der im Beschl. v. 9.9.1983 InfAuslR 1983, 315 vertretenen gegenteiligen Auffassung; 5G Hamburg Urt. v. 9.11.1984 InfAuslR 1985, 115 (116); Hailbronner, Ausländerrecht aaO. D 5.2 RdNr. 26; a.A. LSG Bad.-Württ. Urt. v. 23.1.1993 InfAuslR 1993, 190; 5G Duisburg Urt. v. 9.10.1984 InfAuslR 1985, 43 (44); 5G Wiesbaden Urt. v. 27.11.1984 InfAuslR 1985, 117 (118); Huber NJW 1985, 2061 (207012071)).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für

    Sollte es sich insoweit um eine Zeit unverschuldeter Arbeitslosigkeit gehandelt haben (die von der zuständigen Behörde ordnungsgemäß hätte festgestellt werden müssen), so wären die aufgrund der vorherigen Beschäftigungszeit erworbenen Ansprüche nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB nicht berührt worden; sollte diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt gewesen sein, so wären wohl durch die Unterbrechung der Beschäftigung während der Zeit der Arbeitslosigkeit die bis dahin erworbenen Ansprüche erloschen, was zur Folge gehabt hätte, daß die Zeitdauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung erst ab 5.3.1984 zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. zur Bedeutung einer Unterbrechung der ordnungsgemäßen Beschäftigung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 dritter Spiegelstrich ARB auch LSG. Bad.-Württ., Urteil vom 29.1.1993 - L 3 Ar 2016/88 -).
  • VG Berlin, 13.05.1994 - 29 A 2001.93

    Anforderungen an die Einordung der Vollziehung der Ausreisepflicht als

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